AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen:

 

 

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1.1 Der Käufer ist an die Bestellung höchstens vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich nach Klärung der Lieferbereitschaft zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

1.2 Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

1.3 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

 

II. Preis

2.1 Der Preis des Verkaufsgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inklusive Mehrwertsteuer. Eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes berechtigt beide Seiten, soweit gesetzlich zulässig, zur entsprechenden Preisanpassung.

2.2 Es besteht eine viermonatige Preisgarantie. Maßgebend hierfür ist das Datum des Posteinganges der Bestellung und der Tag, an dem die Bereitstellungsanzeige seitens des Verkäufers erfolgt. Sollten nach Ablauf von vier Monaten Preiserhöhungen erfolgen, so ist der Verkäufer berechtigt, diese weiterzugeben.

 

III. Zahlung

3.1 Der Kaufpreis und der Preis für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung – spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige – ohne Skonto fällig.

3.2 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.

 

IIII. Lieferung/Lieferverzug

4.1 Lieferung erfolgt nur bei Eigenbelieferung.

4.2 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren.

4.3 Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

4.4 Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schadensansprüche gegen den Verkäufer sind nicht möglich.

4.5 Wird der Verkäufer selbst nicht beliefert, obwohl er vor Vertragsabschluss bei einem zuverlässigen Lieferanten eine deckungsgleiche Bestellung aufgegeben hat, wird er von seiner Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Nichterfüllung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet, den Käufer über die Nichtverfügbarkeit des Kaufgegenstandes unverzüglich zu unterrichten.

4.6 Im Falle höherer Gewalt oder von Betriebsstörungen beim Verkäufer oder dessen Lieferanten, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung oder Lieferverzögerungen beim Hersteller oder Importeur, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, werden die in Ziffer 4.1 und 4.2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen verschoben.

4.7 Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

4.8 Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind nur als annähernd zu betrachten. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen nur der Feststellung, ob der richtige Kaufgegenstand geliefert ist.

4.9 Aus exporttechnischen Gründen können EU-Importfahrzeuge im EU-Ausland eine Tageszulassung erhalten haben.

4.10 Da wir kein Vertragshändler speziell für eine Marke sind, können wir nicht für jedes Fahrzeug das exakte Produktionsdatum angeben. Das Produktionsdatum kann länger als 365 Tage zurückliegen. Falls dies für den Käufer von Bedeutung ist, muss dies vom Käufer ausdrücklich bei uns angegeben werden.

4.11 Bei EU-Importfahrzeugen sind Serienabweichungen gegenüber dem deutschen Modell möglich.

4.12 Benutzerhandbücher oder Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache sind ausdrücklich nicht im Lieferumfang enthalten.

 

V. Abnahme

5.1 Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen, und die Pflicht, den Kaufgegenstand innerhalb dieser Frist abzunehmen. Überschreitet der Käufer diese Frist, so wird pro Tag der Überschreitung eine Standgebühr von 20,- €/Tag berechnet.

5.2 Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von vierzehn Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Auslieferung ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5.3 Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit nicht zur Zahlung des Kaufpreises imstande ist.

5.4 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer oder Käufer einen geringeren Schaden oder der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist.

5.5 Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für alle Forderungen bestehen, die der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich gegen den Käufer erwirbt.

6.2 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts bleibt die Zulassungsbescheinigung im Besitz des Verkäufers.

 

VII. Sachmängel

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben:

1. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz des Verkäufers. Wir behalten uns grundsätzlich ein dreimaliges Nachbesserungsrecht vor.

2. Ist der Käufer ein Verbraucher, gilt beim Kauf von Gebrauchtwagen (hierzu gehören auch Tageszulassungen im In- und Ausland), dass Ansprüche auf Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB) und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§§ 437 Nr. 3, 284 BGB) nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung des Kaufgegenstandes verjähren. Ausgenommen von der Reduzierung der Verjährungsfrist sind Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so verjähren seine Ansprüche auf Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB) und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§§ 437 Nr. 3, 284 BGB) nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Handelt es sich um ein Gebrauchtfahrzeug, hierzu gehören auch Tageszulassungen im In- und Ausland, wird das Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel verkauft, sofern nicht der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die Reduzierung gilt ferner auch nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso ausgenommen von der Reduzierung der Verjährungsfrist sind Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

4. Wir sind verpflichtet, bei neuen zum Verkauf angebotenen Fahrzeugen Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 sowie der Anlagen 1 bis 4 der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) zu machen. Dieser „offizielle Kraftstoffverbrauch“ wird gemäß der Richtlinie 80/1268/EWG im Rahmen des jeweiligen Typgenehmigungsverfahrens nach standardisierten Tests, quasi unter „Laborbedingungen“ ermittelt. Im normalen Fahrbetrieb werden diese Werte fast immer deutlich überschritten. Über die tatsächlich zu erwartenden Verbrauchswerte informieren Fachzeitschriften wie z. B. ADAC-Motorwelt, Auto Motor Sport, Auto Bild etc. Auch die dort ermittelten Verbrauchswerte können von den individuellen Werten abweichen, da sie durch viele Einflüsse wie Fahrstil, Einsatzart, Temperatur, Reifengröße, Fahrzeuggesamtgewicht etc. beeinflusst werden. Es muss daher damit gerechnet werden, dass die tatsächlichen Verbrauchs- und Emissionswerte deutlich über den offiziellen Angaben liegen. Aus diesen Gründen können wir zu dem hier angebotenen Fahrzeug keine Eigenschaften bezüglich des Kraftstoffverbrauchs oder der Schadstoffemissionen zusichern. Die angegebenen Werte zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen wurden vom Hersteller nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (Verordnung [EG] 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.

Die Veräußerung des Fahrzeugs erfolgt deshalb mit der Beschaffenheitsvereinbarung, dass die tatsächlichen, in Ihrer alltäglichen Fahrpraxis erzielten Werte für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen deutlich über den offiziellen Verbrauchswerten liegen werden. Der Besteller/Käufer erklärt mit seiner Unterschrift den Erhalt dieses Hinweises auf die zuvor beschriebenen Risiken, die auch in ihrer Ursache bereits bei Übergabe angelegt gewesen sein können. Tritt ein solches Ereignis ein, so entspricht dies der konkreten Erwartung. Eine Abweichung von den Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen bedeutet daher für den hier zugrunde liegenden Fahrzeugverkauf keinen kaufrechtlichen (Sach-) Mangel im Sinne des § 434 BGB.

5. Abschnitt VII Sachmängel gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz nach §§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281, 283 und 311a BGB. Für diese Ansprüche gilt Abschnitt VIII Haftung.

 

VIII. Haftung

1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.

2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.

5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

VIII. Widerrufsrecht – Fernabsatzgesetz (gilt nur für Verbraucher)

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (AGV) und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB) gilt:

1.  Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn eine Ware nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist. Denn in diesem Fall kann die Ware anderweitig entweder gar nicht, oder nur mit einem deutlichen Preisnachlass abgesetzt werden.

2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Auto Koenen GmbH, Millener Weg 73-45 in D 52538 Selfkant mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel per Post oder per E-Mail: info@autokoenen.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet haben, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in voller Höhe. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf eine Benutzung der Waren zurückzuführen ist, die über die Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Ende der Widerrufsbelehrung!

Finanzierte Geschäfte (gilt nur für Verbraucher):

3. Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

 

VIIII Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist der Sitz des Verkäufers der ausschließliche Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt der Wohnsitz des Beklagten als Gerichtsstand.

 

X Salvatorische Klausel

1. Die Unwirksamkeit einer der Klauseln dieses Vertrags berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Bei Verträgen mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen, die dem vertraglich Gewollten am nächsten kommt.